Das Dezernat I schließt die Bereiche - Recht, Personalservice, Akademische Angelegenheiten sowie Personal- und Organisationsentwicklung - ein.
Der Bereich Recht umfasst die juristische Beratung sowie die Überprüfung von Verträgen, Ordnungen und Beschlüssen der Hochschule sowie deren Vertretung in Gerichtsprozessen. Dieser Service steht allen Einheiten der Hochschule zur Verfügung.
Der Personalservice betreut alle Beschäftigten der Hochschule – Professor:innen, wissenschaftliche und weitere Mitarbeiter:innen. In allen Fragen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, können sich die Beschäftigten an den Personalbereich wenden.
Im Bereich Akademische Angelegenheiten werden die Gremien der Hochschule organisiert und betreut, die Beschlussvorlagen und Protokolle für sie erstellt. Außerdem organisieren die Mitarbeiter:innen die Evaluation der Lehre und sorgen für das Qualitätsmanagement der Studiengänge. Des Weiteren fallen in den Bereich die Kapazitätsberechung und die Planung für die Hochschule.
Der Bereich Personal- und Organisationsentwicklung unterstützt die Weiterentwicklung und agile Anpassung der HRW an die externen und internen Anforderungen. Dazu müssen wiederum die Beschäftigten entsprechend qualifiziert werden. Die Personalentwicklung (PE) wird auf Grundlage eines Rahmenkonzepts umgesetzt. Sie setzt dabei an individuellen Bedarfen der Beschäftigten an, unterstützt aber auch aktiv gestaltend die Entwicklung der Beschäftigten und umfasst die zielgerichtete, vorausschauende Planung, Konzeption, Umsetzung und Evaluation aller Maßnahmen, die dazu dienen, die beruflichen Potenziale und Fähigkeiten aller Beschäftigten zu erkennen und zu entwickeln.
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